Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Bisher haben sich fast 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt, auch die Schweiz.

Die Schweiz begrüsst den neuen internationalen Standard, an dem sie selber aktiv mitgewirkt hat. Er ermöglicht gleich lange Spiesse im Wettbewerb der Finanzplätze, da diese Regeln für alle gelten, und ist ein wichtiges Instrument in den internationalen Bemühungen gegen Steuerhinterziehung. Das inländische Bankgeheimnis wird durch die Umsetzung des neuen globalen Standards nicht tangiert.

Der Bundesrat hat 25. November 2015 die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Vom 27. Mai 2015 bis zum 17. September 2015 war das Abkommen Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens.

Worum geht es beim AIA?

Der AIA ist ein Verfahren, das regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verunmöglichen. Der AIA ist ein internationaler Standard. Die Mitgliedsländer der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze haben sich zur Anwendung des AIA verpflichtet.

So funktioniert der AIA

Beim AIA werden die Informationen über Kontoinhaber und Konto bzw. Wertschriftendepot von den Banken an die nationalen Steuerbehörden geliefert. Diese tauschen die Informationen dann mit den Steuerbehörden der anderen teilnehmenden Länder aus. Die Verantwortung für die Erhebung der Steuern liegt somit vollständig bei den teilnehmenden Steuerbehörden.

Der AIA und das Bankkundengeheminis

Die Schweiz folgt seit jeher den internationalen Standards in Steuerfragen. Das heisst, sie hält sich an den von der OECD etablierten Standard und liefert bisher auf Anfrage Informationen über Konten von ausländischen Steuerpflichtigen an die Steuerbehörden der jeweiligen Länder. Mit dem AIA werden zukünftig Steuerinformationen jährlich automatisch an die Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten übermittelt. Das Bankkundengeheiminis kann von ausländischen Kunden nicht missbraucht werden, um im Wohnsitzland Steuern zu hinterziehen. Aber auch mit dem AIA bleibt das Bankkundengeheimnis als Berufsgeheimnis erhalten. Das heisst, es gilt für Schweizer Banker immer noch eine Schweigepflicht über ihre Kunden und deren Konten. Der Schutz der Privatsphäre bleibt für die Schweizer Banken ein wichtiges Anliegen.

Quelle: swissbanking.org/home/dossiers-link/aia.htm